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Das Bilanzgesetz 2022 sieht die Verlängerung der verschiedenen Steuerguthaben (Superbonus und andere Boni für Liegenschaften) für die nächsten Jahre vor

Steuerguthaben von 110% Im besonderen ist die Verlängerung des Superbonus von 110% für Kondominien und Mehrfamilienhäuser bis zum 31.12.2023 vorgesehen; danach verringert sich das Guthaben auf 70% bis zum 31.12.2024 und auf 65% bis zum 31.12.2025. Für Einfamilienhäuser wird der …